Ist es einer einzelnen Organisation gestattet, zwei getrennte Vorschläge für zwei verschiedene EUROPE DIRECT-Zentren einzureichen, die jeweils über einen eigenen Standort, ein engagiertes Team und einen eigenständigen, sich ergänzenden Aktionsplan verfügen, sofern jeder Vorschlag die Kriterien und Anforderungen der Aufforderung vollständig erfüllt?
Ja, das ist möglich.
Kann ein Bieter einen einzigen Antrag für zwei verschiedene EUROPE DIRECT-Zentren einreichen, von denen jedes einen eigenen Aktionsplan hat und die Kriterien und Anforderungen erfüllt, und mit einem einzigen Vorschlag zwei verschiedene Finanzhilfen beantragen?
Nein. Jeder Antrag bezieht sich auf ein ED-Zentrum und einen Zuschuss. Es ist möglich, ein Zentrum vorzuschlagen, das mehr als einen Standort hat (z. B. eine Antenne, die mit dem „Hauptsitz“ zusammenarbeitet), aber der Antrag bezieht sich auf ein Zentrum für ein bestimmtes Gebiet und einen Kommunikationsplan. Wenn das Zentrum zwei verschiedene Kommunikationspläne hat und zwei Zuschüsse erhalten möchte, muss es zwei Anträge für zwei verschiedene Aktionsgebiete einreichen.
Könnten Sie bitte die genaue Definition des Begriffs „ Unteraufträgen “, auf den in dieser Ausschreibung Bezug genommen wird, erläutern, insbesondere im Hinblick auf die laufenden operativen Ausgaben, die für die Umsetzung des Jahresaktionsplans erforderlich sind? Zum Beispiel Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von sozialen Netzwerken, Kosten für die Produktion von Inhalten, Honorare für externe Moderatoren oder Redner oder logistische Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen. Sind diese Posten als Outsourcing im Rahmen der 30 %-Grenze zu betrachten, oder werden sie als direkte Durchführungskosten behandelt, für die die 30 %-Grenze nicht gilt?
Honorare, die an externe Redner, Moderatoren oder für die Anmietung von Räumlichkeiten/Materialien für eine Veranstaltung gezahlt werden, oder Honorare für bezahlte Werbung über soziale Medien gelten nicht als Unterauftragsvergabe. Wenn Sie jedoch ein Unternehmen mit der Erstellung von Inhalten für soziale Medien, der Gestaltung einer Website, der Produktion von Werbematerialien oder der Verwaltung von Veranstaltungsteilnehmern (z. B. für die Anmeldung, die Bewertung der Veranstaltung) beauftragen, gilt dies als Unterauftragsvergabe.
In der Aufforderung wird erwähnt, dass die jährlichen Zuschüsse ab 2028 in Abhängigkeit von den Entscheidungen über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen der EU geändert werden können. Wird der begünstigte Partner im Falle einer Kürzung der Mittel in der Lage sein, seinen jährlichen Aktionsplan entsprechend anzupassen, insbesondere durch eine Verringerung des Umfangs oder der Reichweite der Aktivitäten, wobei die Kohärenz mit den Zielen des EUROPE DIRECT-Netzwerks so weit wie möglich gewahrt bleiben muss?
Die Höhe des Zuschusses wird mitgeteilt, wenn der Partner die Aufforderung erhält, den Kommunikationsplan für das folgende Jahr vorzulegen. Wenn der Zuschussbetrag gekürzt wird, werden die Aktivitäten des AKP entsprechend angepasst. Der Partner erhält im Voraus Anweisungen.