Die Verordnung über die Cybersolidarität, die mit 1,1 Mrd. EUR (rund zwei Drittel davon aus dem EU-Haushalt) ausgestattet ist, sieht Folgendes vor:
Eines europäischen Cyberschutzschilds, einer europaweiten Infrastruktur bestehend aus Sicherheitseinsatzzentren (SOCs) in der gesamten EU ein.
Ein europäischer Cybersicherheitsschild, eine europaweite Infrastruktur von Sicherheitseinsatzzentren (SOC) in der gesamten EU.
Einen Cybersicherheits-Notfallmechanismus, der Folgendes zum Ziel hat:
- Verbesserung der Vorsorge durch Erprobung von Einrichtungen in sehr kritischen Bereichen (Gesundheitsversorgung, Verkehr, Energie usw.), um mögliche Schwachstellen zu ermitteln.
- Einrichtung eines EU-Reservefonds für Cybersicherheit mit Diensten für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle von vertrauenswürdigen Anbietern, die bereit sind, auf Ersuchen eines Mitgliedstaats bei großen und großen Cybersicherheitsvorfällen zu intervenieren.
- Finanzielle Unterstützung für die gegenseitige Unterstützung der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten.
Einen Mechanismus zur Überprüfung von Cybersicherheitsvorfällen, um:
- Untersuchung und Bewertung signifikanter oder weitreichender Sicherheitsvorfälle.
- Auf Ersuchen der Kommission, des EU-CyCLONe-Netzes (European Cyber CrisesLliaison Organisation Network) oder des CSIRTs-Netzes sollte die Agentur der EU für Cybersicherheit (ENISA) Cybersicherheitsvorfälle und deren Reaktionen überprüfen. Anschließend sollte sie einen Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen vorlegen.
Überdies hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023 eine Akademie für Cybersicherheitskompetenzen vorgestellt, um ein besser koordiniertes Vorgehen zur Schließung der Fachkräftelücke im Bereich der Cybersicherheit zu erreichen – eine Voraussetzung für die Stärkung der Resilienz Europas..
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. April 2023
- Autor
- Vertretung in Belgien