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Vertretung in Belgien
Presseartikel28. Oktober 2020Lesedauer: 1 Min

Angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten

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Die vorgeschlagene Richtlinie würde außerdem jene Arbeitgeber schützen, die angemessene Löhne zahlen, und einen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Die Kommission schlägt heute eine EU-Richtlinie vor, mit der sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden, die ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Angemessene Mindestlöhne haben nicht nur eine positive soziale Wirkung, sondern bringen auch umfassende wirtschaftliche Vorteile mit sich, da sie die Lohnungleichheit verringern, zur Stützung der Binnennachfrage beitragen und die Arbeitsanreize stärken. Sie können auch dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, da mehr Frauen als Männer einen Mindestlohn erhalten. Die vorgeschlagene Richtlinie würde außerdem jene Arbeitgeber schützen, die angemessene Löhne zahlen, und einen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Förderung von Tarifverhandlungen

In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne, wie in Belgien, und in 6 Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt. In den meisten Mitgliedstaaten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch von Lücken beim Mindestlohnschutz betroffen.

In Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung sind der Anteil der Geringverdienenden sowie die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestlöhne höher. Daher zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, Tarifverhandlungen über Löhne in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

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© EU

 

Ein Rahmen für Mindestlöhne

Der Vorschlag der Kommission legt weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Stattdessen schafft die Richtlinie einen Rahmen für Mindeststandards, der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Autonomie sowie die Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne berücksichtigt.

Die Grundlage für eine gerechte, inklusive und stabile Erholung

Die derzeitige Krise hat Branchen mit hohem Anteil von Geringverdienenden, wie Reinigungsdienste, Einzelhandel, Gesundheitswesen, Langzeitpflege und Heimbetreuung, besonders hart getroffen. Die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verringerung der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist nicht nur während der Krise wichtig, sondern ist auch für eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Fragen und Antworten: Angemessene Mindestlöhne

Factsheet: Angemessene Mindestlöhne

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Oktober 2020