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Vertretung in Belgien
Presseartikel18. November 2020Lesedauer: 6 Min

Europäisches Semester – Herbstpaket: Nach Ansicht der Kommission entspricht der belgische Haushaltsentwurf für 2021 den Empfehlungen des Rates

VAT taxation: proposal for a single EU VAT area
Die meisten Maßnahmen stützen die Konjunktur vor dem Hintergrund erheblicher Unsicherheit.

Die Europäische Kommission hat heute ihr wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket (Herbst) mit den Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder für 2021 und den politischen Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet vorgelegt. Dies ist der zweite Schritt im Zyklus des Europäischen Semesters 2021, der im September mit der Veröffentlichung der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum eingeleitet wurde. Die Strategie stellt das Konzept der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Mit dieser Strategie wurden auch strategische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt und die Beziehungen zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Semesterzyklus dargelegt. Das heute vorgelegte Paket stützt sich auf die Herbstprognose 2020, die in einem Kontext großer Unsicherheit erstellt wurde. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 infolge des durch die Coronavirus-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU insgesamt unter dem Vorkrisenniveau liegen wird.

In den Stellungnahmen zu den Haushaltsplanungen für 2021 werden die anhaltende Gesundheitskrise, das hohe Maß an Unsicherheit und der massive konjunkturelle Abschwung infolge des COVID-19-Ausbruchs berücksichtigt. Da die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert wurde, bezogen sich die haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2020 auf inhaltliche Aspekte. In den heute angenommenen Stellungnahmen wird daher insbesondere untersucht, ob es sich bei den für 2021 geplanten konjunkturstützenden Maßnahmen um befristete Maßnahmen handelt, und ob andernfalls Ausgleichsmaßnahmen geplant sind.

Nach Einschätzung der Kommission entspricht der Planentwurf für Belgien wie der der anderen Mitgliedstaaten weitgehend den Empfehlungen des Rates vom 20. Juli 2020. Die meisten Maßnahmen stützen die Konjunktur vor dem Hintergrund erheblicher Unsicherheit. Ein Teil der in den Haushaltsplanungen Frankreichs, Italiens, Litauens und der Slowakei vorgesehenen Maßnahmen scheinen weder befristet zu sein noch durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert zu werden. Litauen hat seine Haushaltsplanung unter der Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt und wird ersucht, eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen.

Für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien ist es angesichts ihres gesamtstaatlichen Schuldenstands und der bereits vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie hohen Tragfähigkeitsrisiken auf mittlere Sicht wichtig, sicherzustellen, dass bei konjunkturstützenden Maßnahmen die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt bleibt.

Stellungnahme zum belgischen Entwurf des Haushaltsplans

Rumänien ist seit April 2020 wegen der Überschreitung der im Vertrag festgelegten Defizitschwelle im Jahr 2019 Gegenstand eines Defizitverfahrens. Angesichts der nach wie vor großen Unsicherheit aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist die Kommission der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über weitere Schritte im Defizitverfahren gegen Rumänien getroffen werden sollte. Sie wird die Haushaltslage Rumäniens im Frühjahr 2021 erneut bewerten.

Mit der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets erhalten dessen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Ratschläge zu Themen, die die Funktionsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets insgesamt betreffen. In diesem Jahr enthält sie zudem politische Leitlinien zu den Prioritäten, an denen die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzplänen ausrichten sollten. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen, dafür zu sorgen, dass ihre Haushaltspolitik im Jahr 2021weiterhin konjunkturstützend ist. Ferner werden die Mitgliedstaaten darin bestärkt, ihre Haushaltspolitik neu auszurichten, um mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen, sobald die epidemiologischen und wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den institutionellen Rahmen auf nationaler Ebene zu stärken und vorrangige Reformen und Investitionen durchzuführen, die das Euro-Währungsgebiet und seine Mitglieder tragfähiger und widerstandsfähiger machen. Solche Reformen und Investitionsmaßnahmen sollen die richtigen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erholung mit Blick auf den ökologischen und den digitalen Wandel schaffen. Ferner wird darin für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der internationalen Rolle des Euro plädiert.

Im Warnmechanismus-Bericht (WMB) zur Erkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte wird festgestellt, dass sich die makroökonomischen Ungleichgewichte zwar bis zum Beginn der COVID-19-Krise verringerten, dass diese Risiken in Mitgliedstaaten, in denen bereits vor der COVID-19-Pandemie Ungleichgewichte bestanden, jedoch anscheinend zunehmen. In dem Bericht wird empfohlen, für die 12 Mitgliedstaaten, bei denen bereits im Februar 2020 Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, eingehende Überprüfungen durchzuführen, um das Ausmaß möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte zu ermitteln und zu bewerten. Dabei handelt es sich um Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien und Zypern.

In dem Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und die soziale Lage in Europa analysiert. Die COVID-19-Krise hat einen seit sechs Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt beendet. Sowohl die Gesamtbeschäftigung als auch die Beschäftigungsquote sind erheblich zurückgegangen, wenngleich der Anstieg der Arbeitslosenquote aufgrund der raschen Einführung von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen bislang moderat war. Mitgliedstaaten, die bereits vor der Pandemie mit erheblichen sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert waren, hat die Krise noch anfälliger gemacht. Der wirtschaftliche Schock auf dem Arbeitsmarkt bringt je nach Wirtschaftszweig und Arbeitnehmerkategorie unterschiedliche Auswirkungen mit sich. Der Beschäftigungsrückgang hat sich besonders stark auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen ausgewirkt. Zudem hat die Jugendarbeitslosigkeit stärker zugenommen als die Arbeitslosigkeit in anderen Altersgruppen. Der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist stark gestiegen. Daneben sind auch außerhalb der EU geborene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders stark betroffen. Die Kommission wird weiterhin alle arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und den Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes regelmäßig aktualisieren. Im Rahmen des außergewöhnlichen Europäischen Semesters 2021 wird der Gemeinsame Beschäftigungsbericht die Mitgliedstaaten zusätzlich dabei unterstützen, prioritäre Bereiche für Reformen und Investitionen zu ermitteln, die sie vor dem Hintergrund der beschäftigungspolitischen Leitlinien in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufnehmen sollten.

Die Kommission ist entschlossen, eine Strategie für nachhaltiges Wachstum zu verfolgen, die der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen wird, die Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen. In der Arbeitsunterlage über die Verwirklichung der SDG wird dargelegt, wie die Kommission ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Nachhaltigkeitsziele in ihrer Politikgestaltung vorantreibt. 

Dem achten Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands ist zu entnehmen, dass die griechischen Behörden trotz der durch die COVID-19-Pandemie verursachten widrigen Umstände die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen ergriffen und eine Reihe grundlegender Reformen umgesetzt haben. Der Bericht könnte als Grundlage für die Entscheidung der Eurogruppe über die Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau dienen.

In den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Programms für IrlandPortugalSpanien und Zypern wird festgestellt, dass die Rückzahlungskapazitäten dieser Länder nach wie vor solide sind.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Weitere Informationen 

Pressemitteilung

Das Europäische Semester – Herbstpaket 2021: Fragen und Antworten

Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2021

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. November 2020