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Vertretung in Belgien
Presseartikel11. Juni 2020Lesedauer: 5 Min

Coronavirus: Die Europäische Kommission empfiehlt eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise bei der teilweisen und schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen in die EU nach dem 30. Juni

Green and Predictable Flights at Stockholm Arlanda Airport
Bei Ländern, für die die Beschränkungen weiterhin gelten, schlägt die Kommission vor, die Kategorien der Personen, die einreisen dürfen, auszuweiten, beispielsweise auf internationale Studierende.

Die Kommission empfiehlt heute den Schengen-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten, die Kontrollen an den Binnengrenzen bis zum 15. Juni 2020 aufzuheben und die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. Zudem legt sie ein Konzept für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen danach vor.

Da die Gesundheitslage in bestimmten Drittländern weiterhin kritisch ist, schlägt die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine allgemeine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor. Die Beschränkungen sollten für Länder aufgehoben werden, die die Mitgliedstaaten gemeinsam anhand von Grundsätzen und objektiven Kriterien, wie der Gesundheitslage, der Fähigkeit, Eindämmungsmaßnahmen während der Reise anzuwenden und Fragen der Gegenseitigkeit, auswählen.

Bei Ländern, für die die Beschränkungen weiterhin gelten, schlägt die Kommission vor, die Kategorien der Personen, die einreisen dürfen, auszuweiten, beispielsweise auf internationale Studierende. Darüber hinaus gibt die Kommission Leitlinien für die Mitgliedstaaten heraus, um sicherzustellen, dass die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Visastellen im Ausland gut mit der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen koordiniert wird.

Schrittweise Beseitigung von Reisebeschränkungen in die EU

Die Maßnahmen an den Außengrenzen der EU können nur wirksam sein, wenn sie aufeinander abgestimmt sind und einheitlich umgesetzt werden. Da sich Reisende, die in die EU einreisen, frei von einem Land in ein anderes bewegen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen über die Aufhebung von Reisebeschränkungen koordinieren. Aus diesem Grund sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Liste von Nicht-EU-Ländern einigen, für die die Reisebeschränkungen zum 1. Juli aufgehoben werden können, und diese dann regelmäßig überprüfen. Daher schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Objektive Kriterien: Die Entscheidung, die Beschränkungen für ein bestimmtes Land aufzuheben, sollte sich auf die epidemiologische Lage und die in diesem Land getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die Möglichkeit, während der Reise Eindämmungsmaßnahmen anzuwenden, sowie darauf stützen, ob das Land die Reisebeschränkungen in die EU aufgehoben hat oder nicht. Die Beschränkungen sollten zunächst für Länder aufgehoben werden, deren epidemiologische Situation dem EU-Durchschnitt ähnlich ist und in denen ausreichende Kapazitäten zur Bekämpfung des Virus vorhanden sind. Für Länder, deren Lage schlechter ist als in der EU, sollten weiterhin Beschränkungen gelten. Die Kommission schlägt eine detaillierte Prüfliste vor, die den Mitgliedstaaten helfen soll, zu einer gemeinsamen Bewertung zu gelangen. Entscheidungen über die Aufhebung von Reisebeschränkungen würden Angehörige von Nicht-EU-Staaten betreffen, die ihren Wohnsitz in einem bestimmten Land haben (nicht die Staatsangehörigen dieses Landes).
  • Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen: Die Kommission schlägt einen Koordinierungsmechanismus vor, mit dem sie die Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten technisch unterstützen und die Erstellung einer Liste von Ländern erleichtern würde, für die Reisebeschränkungen aufgehoben werden könnten. Beschlüsse über die Aufhebung von Beschränkungen sollten dann mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Mechanismus der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen vorbereitet werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich bei solchen Beschlüssen miteinander abstimmen und für eine einheitliche Anwendung in der gesamten EU sorgen. Dieser Prozess ist dynamisch und erfordert eine koordinierte Aktualisierung über den Mechanismus der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen.
  • Flexibilität: Sind die Kriterien für ein bestimmtes Land nicht mehr erfüllt, können die Reisebeschränkungen auch wieder eingeführt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten Reisenden aus einem Nicht-EU-Land, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, die Einreise auch dann verweigern, wenn sie aus einem Land kommen, für das die Beschränkungen aufgehoben wurden.

Entsprechend der vorgeschlagenen Prüfliste empfiehlt die Kommission ferner, die Reisebeschränkungen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien mit Wirkung vom 1. Juli aufzuheben, da die epidemiologische Lage dieser Länder ähnlich oder besser ist als die der EU. Dies ergibt sich auch aus der Bereitschaft der Kommission, den westlichen Balkan eng an der Umsetzung des Fahrplans für die Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen zu beteiligen.

In den Fällen, in denen Reisebeschränkungen weiterhin gelten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass einreisende Studierende ebenso wie hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern ausgenommen werden, wenn ihre Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und die Arbeit nicht verschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann. Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten und assoziierter Schengen-Staaten, Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie ihre Familienangehörigen sollten wie bisher von der Reisebeschränkung ausgenommen werden, unabhängig davon, ob ihre Reise der Rückkehr an ihren Wohnort dient oder nicht.

In dem am 15. April vorgelegten Fahrplan für die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen machte die Kommission deutlich, dass zunächst damit begonnen werden muss, die Reisebeschränkungen innerhalb der EU schrittweise aufzuheben, bevor in einer zweiten Phase die Beschränkungen an den Außengrenzen gelockert werden können. Dies ist auf gutem Wege, da mehrere Mitgliedstaaten bereits Beschränkungen innerhalb der EU aufgehoben haben und andere beabsichtigen, dies ab dem 15. Juni 2020 zu tun. Die Kommission fordert die übrigen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Aufhebung der Beschränkungen der Freizügigkeit sowie der Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen.

Wiederaufnahme des Visabetriebs

Die meisten Mitgliedstaaten hatten beschlossen, die Bearbeitung von Visumanträgen im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen auszusetzen oder einzuschränken. Reisende müssen wieder Zugang zu Visa-Diensten haben, weshalb die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Visastellen durch die Mitgliedstaaten mit der Aufhebung von Reisebeschränkungen einhergehen sollte. Aus diesem Grund legt die Kommission heute Leitlinien für eine abgestufte und koordinierte Wiederaufnahme des normalen Geschäftsbetriebs der Visastellen vor.

Eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise lässt sich am besten durch die gleichzeitige Wiederaufnahme der Konsulartätigkeiten an allen Standorten und die vollständige Umsetzung der EU-Visavorschriften sowie eine gute Kommunikation mit der Öffentlichkeit erreichen. Der Leitfaden umfasst auch Hygienemaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen für den Empfang von Visumantragstellern.

Verlangt ein Mitgliedstaat Gesundheitskontrollen, so sollten diese zum Zeitpunkt der Reise oder kurz davor erfolgen, nicht aber bei der Beantragung eines Visums, und sollten für alle Reisenden aus einem bestimmten Ort gelten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Visastatus. 

Weitere Informationen

  • Pressemitteilung
  • Mitteilung über die dritte Bewertung der Anwendung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU, 11. Juni 2020
  • Prüfliste für die mögliche Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU, 11. Juni 2020
  • Leitlinien für eine stufenweise, abgestimmte Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Visastellen, 11. Juni 2020 (Englisch)

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juni 2020