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Vertretung in Belgien
Presseartikel24. April 2020Lesedauer: 2 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt mit 200 000 EUR ausgestatte Regelung für direkte Zuschüsse zur Unterstützung des Landwirtschafts- und Aquakultursektors in der Region Brüssel-Hauptstadt infolge des Coronavirus-Ausbruchs

Urban, participative and eco-friendly agriculture
Durch die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen bei Liquiditätsengpässen infolge des Coronavirus-Ausbruchs über liquide Mittel verfügen, um ihren Geschäftsbetrieb während und nach der Coronakrise fortzuführen.

Die Europäische Kommission hat eine Regionalbeihilferegelung Belgiens im Umfang von 200 000 EUR zur Unterstützung des Landwirtschafts- und Aquakultursektors in der Region Brüssel-Hauptstadt während der Coronakrise genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des am 19. März 2020 von der Kommission erlassenen Befristeten Rahmens in der am 3. April 2020 geänderten Fassung.

„Im Rahmen dieser mit 200 000 EUR ausgestatteten Regelung werden Unternehmen unterstützt, die in der Region Brüssel-Hauptstadt im Landwirtschafts- und Aquakultursektor tätig sind und derzeit aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dadurch wird den Unternehmen die Deckung ihres unmittelbaren Liquiditätsbedarfs erleichtert und dazu beigetragen, dass sie ihre wesentlichen Tätigkeiten in diesen schwierigen Zeiten fortsetzen können. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen koordiniert, wirksam sowie im Einklang mit den EU-Vorschriften eingeführt werden können.“ Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager zuständige für Wettbewerbspolitik

Die Unterstützungsmaßname der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Region Brüssel-Hauptstadt hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine Regelung im Umfang von 200 000 EUR bei der Kommission angemeldet, mit der in der Produktion von landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen sowie von Aquakulturerzeugnissen für den Lebensmittelsektor tätige Unternehmen‚ die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind, unterstützt werden sollen. Die Regelung kann von Unternehmen jeder Größe in Anspruch genommen werden, die in der Region Brüssel-Hauptstadt in diesen Wirtschaftszweigen tätig sind.

Durch die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen bei Liquiditätsengpässen infolge des Coronavirus-Ausbruchs über liquide Mittel verfügen, um ihren Geschäftsbetrieb während und nach der Coronakrise fortzuführen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme die im Befristeten Rahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. So ist die Unterstützung, wie im Befristeten Rahmen vorgesehen, auf 100 000 EUR je Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. 120 000 EUR je Unternehmen im Aquakultursektor beschränkt. Zudem dürfen Beihilfen im Rahmen der Regelung nur bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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Datum der Veröffentlichung
24. April 2020