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Vertretung in Belgien
Presseartikel5. Mai 2020Lesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt belgische Regelung über nachrangige Darlehen in Höhe von 250 Mio. EUR zur Unterstützung von neu gegründeten oder expandierenden Unternehmen und KMU, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind.

Coronavirus - Trakk, a Belgian FabLab in Namur
Neugründungen, expandierende Jungunternehmen und KMU können nachrangige Darlehen von bis zu 800 000 EUR pro Unternehmen in Anspruch nehmen, um ihren unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Tätigkeit in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen.

Die Europäische Kommission hat eine Regelung Belgiens im Umfang von 250 Millionen EUR zur Unterstützung von Unternehmen nach dem Coronavirus-Ausbruch genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des am 19. März 2020 von der Kommission erlassenen Befristeten Rahmens in der am 3. April 2020 geänderten Fassung.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Mit der mit 250 Millionen Euro ausgestatteten Darlehensregelung werden Unternehmen in Flandern unterstützt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Neugründungen, expandierende Jungunternehmen und KMU können nachrangige Darlehen von bis zu 800 000 EUR pro Unternehmen in Anspruch nehmen, um ihren unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Tätigkeit in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen dazu beitragen können, die sozioökonomischen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs abzufedern.“

Die Unterstützungsmaßnahme der Region Flandern

Belgien hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine Regelung zur Gewährung nachrangiger Darlehen insbesondere für neu gegründete oder expandierende Jungunternehmen und KMU, die in Flandern tätig und vom Coronavirus-Ausbruch betroffen sind, bei der Kommission angemeldet. Die mit 250 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme zielt darauf ab, den Finanzierungsbedarf dieser Unternehmen an einem entscheidenden Punkt ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu decken.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme die im Befristeten Rahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden i) die nachrangigen Darlehen 800 000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten (außer im landwirtschaftlichen Primärsektor und im Fischerei- und Aquakultursektor, wo Obergrenzen von 100 000 EUR bzw. 120 000 EUR pro Unternehmen gelten), und ii) die Darlehen bis Ende dieses Jahres mit einer Laufzeit von höchstens drei Jahren gewährt.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Daher hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Mai 2020