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Vertretung in Belgien
Presseartikel12. Mai 2020Lesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt mit 25 Mio. EUR ausgestattete belgische Beihilferegelung zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zum Coronavirus in Wallonien

Visit of Thierry Breton, European Commissioner, to France
Ziel der Regelung ist es, Lösungen zur Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise zu finden, unter anderem durch diagnostische Lösungen sowie die Entwicklung und Validierung von Behandlungen und Impfstoffen.

Die Europäische Kommission hat eine mit 25 Mio. EUR ausgestattete belgische Beihilferegelung zur Unterstützung von Forschung- und Entwicklung (FuE) zum Coronavirus in Wallonien genehmigt. Grundlage für die Genehmigung ist der am 19. März 2020 von der Kommission erlassene Befristete Rahmen in der am 3. April und am 8. Mai 2020 geänderten Fassung.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese mit 25 Mio. EUR ausgestattete belgische Regelung dient der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die notwendig sind, um Lösungen zur Bewältigung der durch den Coronavirus-Ausbruch ausgelösten aktuellen Gesundheitskrise zu finden. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen koordiniert, wirksam und im Einklang mit den EU-Vorschriften eingeführt werden können.“

Die wallonischen Unterstützungsmaßnahmen

Belgien hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine mit 25 Mio. EUR ausgestattete Beihilferegelung für FuE-Tätigkeiten zum Coronavirus in Wallonien bei der Kommission angemeldet. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und rückzahlbaren Vorschüssen. Die Regelung steht allen in Wallonien tätigen Unternehmen offen, die in der Lage sind, FuE-Vorhaben mit Bezug zum Coronavirus-Ausbruch durchzuführen.

Ziel der Regelung ist es, Lösungen zur Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise zu finden, unter anderem durch diagnostische Lösungen sowie die Entwicklung und Validierung von Behandlungen und Impfstoffen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im Befristeten Rahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. So wird die Regelung 80 % der einschlägigen FuE-Kosten für KMU und 60 % der entsprechenden Kosten für große Unternehmen decken. Ferner werden die Forschungsergebnisse Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum über nichtausschließliche Lizenzen zur Verfügung gestellt.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Beihilferegelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die gesundheitliche Notlage zu bewältigen, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Daher hat sie die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Mai 2020