Zum Hauptinhalt
Vertretung in Belgien
Presseartikel17. März 2021Lesedauer: 4 Min

Coronavirus: Kommission schlägt digitales grünes Zertifikat vor

EU Digital COVID Certificate - Use for travel, Croatia
Damit dieser Vorschlag noch vor dem Sommer umgesetzt werden kann, muss er zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Die Europäische Kommission schlägt heute die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vor, um die Freizügigkeit innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Das digitale grüne Zertifikat dient als Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Mit dem digitalen grünen Zertifikat verfolgen wir einem europäischen Ansatz, um sicherzustellen, dass EU-Bürger und ihre Familien diesen Sommer sicher und mit minimalen Einschränkungen reisen können.

Die Mitgliedstaaten sind weiterhin dafür zuständig zu entscheiden, welche Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reisenden auferlegt werden können. Sie müssen jedoch diese Regeln (und Ausnahmen) jedoch in gleicher Weise auf Reisende anwenden, die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats sind.

Die heute von der Kommission vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Kernelemente:

  1. Zugängliche und sichere Zertifikate für alle EU-Bürger*innen:
  • Das digitale grüne Zertifikat umfasst drei Arten von Zertifikaten: Impfzertifikate, Testzertifikate (NAAT-/RT-PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) und Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind.
  • Die Zertifikate werden in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt. In beiden Fällen werden sie über einen QR-Code verfügen, der die erforderlichen Schlüsselinformationen sowie eine digitale Signatur enthält, um die Echtheit des Zertifikats zu gewährleisten.
  • Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, die die Behörden zur Überprüfung aller Zertifikatsignaturen in der gesamten EU nutzen können. Keine personenbezogenen Daten von Zertifikatsinhabern passieren das Zugangsportal oder werden vom prüfenden Mitgliedstaat gespeichert.
  • Die Zertifikate werden unentgeltlich und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats sowie in Englisch verfügbar sein.
  1. Nichtdiskriminierung:
  • Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollen bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Zertifikat profitieren können. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, sowohl vergleichbare Impfzertifikate, als auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.
  • Gleiche Rechte für Reisende mit digitalem grünem Zertifikat – Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssen sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Zertifikats ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde, doch können die Mitgliedstaaten beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
  • Mitteilung anderer Maßnahmen – Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.
  1. Nur wesentliche Informationen und sichere personenbezogene Daten:
  • Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur konsultiert werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.

Das digitale grüne Zertifikat soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Das digitale grüne Zertifikat sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Es sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.

Die Einführung des digitalen grünen Zertifikats ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.

Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.

Die nächsten Schritte

Damit dieser Vorschlag noch vor dem Sommer umgesetzt werden kann, muss er zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten den Vertrauensrahmen und die technischen Standards umsetzen, um die rechtzeitige Implementierung des grünen digitalen Zertifikats, die Interoperabilität und die uneingeschränkte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen. Ziel ist es, die technischen Arbeiten und die Vorbereitungen für die Umsetzung des Vorschlags Vorschlag in den kommenden Monaten abzuschließen.

Die Kommission hat heute auch ein gemeinsames EU-Konzept zur Gewährleistung einer sicheren Wiedereinreise nach Europa vorgestellt. Dazu gehört, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einen Rahmen festlegt, der den Mitgliedstaaten hilft, Entscheidungen über die Einführung von Beschränkungen zu treffen. Dieser Rahmen soll außerdem Richtlinien enthalten für die Einführung zusätzlicher Tests und Strategien zur Untersuchung von Kontakten. Weiterhin werden  und zur Unterstützungsmaßnahmen getroffen für den Tourismus- und Kultursektor bei der Vorbereitung auf eine sichere Wiedereröffnung.

Weitere Informationen

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. März 2021