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Presseartikel23. September 2021Lesedauer: 3 Min

Die Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor für ein einheitliches Ladegerät für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen.

USB charger

Die Kommission geht heute einen wichtigen Schritt zur Vermeidung von Elektronikabfällen. Dadurch  werden auch die Unannehmlichkeiten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen, der Vergangenheit angehören. Trotz der jahrelangen Zusammenarbeit mit der Industrie an einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl unterschiedlicher Ladegeräte von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden. Die Kommission schlägt nun Rechtsvorschriften vor, um für ein einheitliches Ladegerät für alle Geräte zu sorgen.

Der heute vorgelegte Vorschlag der Kommission umfasst Folgendes:

  • Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte: USB-C
  • Eine einheitliche Schnellladetechnologie 
  • Die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten. Wenn weniger neue Ladegeräte produziert und entsorgt werden, wird das Aufkommen an Elektronikabfällen um beinahe tausend Tonnen pro Jahr sinken.
  • Verbesserte Verbraucherinformationen. In Kombination mit den übrigen Maßnahmen soll bessere Information dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Mio. EUR im Jahr für unnötigerweise angeschaffte Ladegeräte einsparen.

Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die die Kommission ergreift zur Verbesserung der  Nachhaltigkeit von Produkten auf dem EU-Markt, insbesondere elektronischer Güter. Diese überarbeitete Richtlinie wird das Kernstück eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden.

Die nächsten Schritte

Der heute präsentierte Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme wird der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung bieten, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.

Damit letztendlich tatsächlich ein einheitliches Ladegerät zur Verfügung steht, muss Interoperabilität an beiden Enden des Kabels – am elektronischen Gerät und am externen Netzteil – gewährleistet sein. Die Interoperabilität aufseiten des Geräts, die mit Abstand die größte Herausforderung darstellt, wird mit dem heutigen Vorschlag erreicht. Die Interoperabilität des externen Netzteils wird Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung der Kommission sein. Diese wird im Laufe dieses Jahres vorgestellt, damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens beider Gesetzestexte aufeinander abgestimmt werden kann.

Hintergrund

Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Im Durchschnitt besitzen die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie zwei regelmäßig verwenden. Dennoch gaben 38 % der Verbraucher an, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, weil sie ihr Mobiltelefon nicht aufladen konnten, da die verfügbaren Ladegeräte nicht kompatibel waren. Diese Situation ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig, weil sie jährlich rund 2,4 Mrd. EUR für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Darüber hinaus entstehen durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektronikabfall.

Im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz unterstützt die Kommission seit 2009 die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte. Auf Betreiben der Kommission kam 2009 zunächst eine freiwillige Vereinbarung mit der Branche zustande, die zur Annahme einer ersten Absichtserklärung führte. In der Folge wurde dadurch die Zahl der unterschiedlichen Ladegerättypen für auf dem Markt angebotene Mobiltelefone von 30 auf drei reduziert. Nachdem die Absichtserklärung im Jahr 2014 ausgelaufen war, brachte ein neuer, von der Industrie im März 2018 vorgelegter Vorschlag weder im Hinblick auf eine Lösung für ein einheitliches Ladegerät noch hinsichtlich der notwendigen Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit und der erforderlichen Verringerung der Elektroabfälle wesentliche Verbesserungen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für eine einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte

Factsheet zum Vorschlag der Kommission für ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. September 2021