Zum Hauptinhalt
Vertretung in Belgien
Presseartikel19. Juli 2022Vertretung in BelgienLesedauer: 2 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleichszahlungen Belgiens an Postdienstleister bpost

Die Europäische Kommission hat die Pläne Belgiens, bpost für die Erbringung von Postdiensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Zeitraum 2022-2026 einen Ausgleich zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

post

Im Dezember 2021 meldete Belgien bei der Kommission geplante Ausgleichszahlungen an bpost im Zeitraum 2022-2026 in Höhe von 634 Mio. EUR für die Erbringung bestimmter öffentlicher Postdienste an. Zu den Diensten gehören beispielsweise die Aufrechterhaltung eines Postfilialnetzes in ganz Belgien, Rentenauszahlungen, Schalterleistungen im Zusammenhang mit Bargeld sowie die Auslieferung von Drucksachen bei Wahlen in Belgien.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme Belgiens nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie nach den Vorschriften über Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage des Rahmens für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) geprüft.

 

Die Kommission musste gewährleisten, dass der für bpost vorgesehene Ausgleich nicht über die Nettokosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen hinausgeht. Sie ist zu folgendem Schluss gelangt:

  • Der Ausgleichsbetrag wurde anhand einer soliden und konservativen Berechnungsmethode festgelegt, die sicherstellt, dass er nicht höher ausfällt als die Kosten des bpost übertragenen gemeinwirtschaftlichen Auftrags.
  • Der Ausgleichsmechanismus beinhaltet Anreize für bpost, Effizienz und Qualität seiner öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
  • Belgien hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die bestätigte, dass die von bpost erbrachten gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung sind.

 

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Belgiens nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

 

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Der Zugang zu Postdiensten ist für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Europa nach wie vor wichtig. Mit dem heutigen Beschluss bestätigen wir, dass die Pläne Belgiens, bpost für die Bereitstellung von Universalpostdiensten zu entschädigen, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Dadurch kann bpost weiterhin in ganz Belgien zu erschwinglichen Preisen Postdienste erbringen, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird.“

 

Hintergrund

bpost ist der führende Postbetreiber in Belgien. Hauptgeschäftsbereich des Unternehmens ist die Einsammlung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen. Im Juni 2016 stellte die Kommission fest, dass der Ausgleich, den Belgien bpost für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung im Zeitraum 2016-2020 gewährt hat, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stand. Im Juli 2021 genehmigte die Kommission die Verlängerung der Ausgleichszahlungen für bpost bis Ende 2021.

Nach den EU-Beihilfevorschriften über Ausgleichsleistungen für öffentliche Dienstleistungen aus dem Jahr 2011 können Unternehmen für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen entstehen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich erhalten. Die Mitgliedstaaten haben so die Möglichkeit, staatliche Beihilfen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu gewähren, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass die betrauten Unternehmen keine Überkompensation erhalten. Wettbewerbsverzerrungen werden auf ein Minimum beschränkt und öffentliche Mittel so effizient wie möglich eingesetzt.

 

Weitere Informationen

Pressemitteilung

 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.100860 zugänglich gemacht.

 

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juli 2022
Autor
Vertretung in Belgien