
Die Europäische Kommission hat den belgischen Kapazitätsmechanismus nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da die Maßnahme – vor dem Hintergrund des bis 2025 vorgesehenen Abbaus aller belgischen Kernkraftkapazitäten – zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Dies ist der erste Kapazitätsmechanismus, den die Kommission nach Inkrafttreten der neuen Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt genehmigt hat.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Kapazitätsmechanismen können zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit beitragen, sofern sie so ausgestaltet sind, dass Wettbewerbsverzerrungen auf den Energiemärkten vermieden werden. Nach einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den belgischen Behörden während des gesamten Verfahrens haben wir einen gut konzipierten Kapazitätsmechanismus genehmigt, der angesichts des bis 2025 vorgesehenen Abbaus aller belgischen Kernkraftkapazitäten zur Stromversorgungssicherheit in Belgien beitragen wird. Gleichzeitig sind mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt. Wir begrüßen auch die Entscheidung der belgischen Behörden, bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen für neue mit fossilen Brennstoffen betriebene Anlagen einzuführen. Dies ist eine positive Entwicklung im Hinblick auf die Verwirklichung der wichtigen Ziele des europäischen Grünen Deals.“
Weitere Informationen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27 August 2021