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Vertretung in Belgien
Presseartikel9. November 2022Vertretung in BelgienLesedauer: 4 Min

Ein wirtschaftspolitischer Steuerungsrahmen, der den anstehenden Herausforderungen gerecht wird

Die Kommission möchte den Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU reformieren. Ziel ist die Stärkung der Schuldentragfähigkeit und die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums durch Investitionen und Reformen.

VAT taxation: proposal for a single EU VAT area

Ein einfacherer, transparenterer und effektiverer Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung ist das Ziel des neuen Vorschlags der Kommission. Konkret würde es eine größere Eigenverantwortung auf nationaler Ebene - auf der Ebene der Mitgliedstaaten - und eine bessere Durchsetzung geben, während gleichzeitig Reformen und Investitionen ermöglicht und die hohen Staatsschuldenquoten realistisch, schrittweise und nachhaltig gesenkt würden. Auf diese Weise dürfte der reformierte Rahmen dazu beitragen, die grüne, digitale und widerstandsfähige Wirtschaft der Zukunft zu bauen und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, wie es Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 gefordert hatte.

Nationale Pläne

Eckpfeiler des von der Kommission vorgeschlagenen Rahmens sind die nationalen Pläne, in denen die Mitgliedstaaten ihre mittelfristig geplanten strukturellen finanzpolitischen Maßnahmen darlegen. In diesen Plänen würden die Haushalts-, Reform- und Investitionsziele, gegebenenfalls auch die Ziele für die Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte, in einem einzigen mittelfristigen Gesamtplan zusammengeführt, womit ein stimmiges und schlankes Verfahren geschaffen würde. Die Mitgliedstaaten hätten mehr Spielraum, ihren haushaltspolitischen Anpassungspfad festzulegen, womit die nationale Eigenverantwortung für die haushaltspolitischen Pfade gestärkt würde.

Basis für die Festlegung des haushaltspolitischen Anpassungspfads und die jährliche haushaltspolitische Überwachung wäre ein einziger operativer Indikator – die Nettoprimärausgaben, d. h. die Ausgaben, die eine Regierung selbst in der Hand hat. Damit würde der Rahmen erheblich vereinfacht.

Durchsetzungsmechanismen verstärkt

Wir wollen stärkere EU-Durchsetzungsinstrumente einführen. Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) würde mit Blick auf das Defizit beibehalten und mit Blick auf den Schuldenstand verschärft. Das Verfahren würde greifen, wenn ein Mitgliedstaat mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP vom vereinbarten Ausgabenpfad abweicht. Der Einsatz von finanziellen Sanktionen würde effektiver, indem ihre Höhe abgesenkt würde. Außerdem würden die über die Reputation wirkenden Sanktionen verschärft. Die makroökonomische Konditionalität bei den Strukturfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität würde ebenfalls in diesem Sinne angewandt, d. h. die EU-Finanzierung könnte ebenfalls ausgesetzt werden, wenn Mitgliedstaaten keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur ihres übermäßigen Defizits ergreifen.

Schädliche Ungleichgewichte wirksamer verhindern und korrigieren

Die Reformvorschläge für dieses Verfahren setzen auf einen verstärkten Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um zu einem besseren gemeinsamen Verständnis der bestehenden Herausforderungen und der erforderlichen Gegenmaßnahmen zu gelangen. Als Ergebnis dieses Dialogs würden sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die zur Vermeidung oder Korrektur von Ungleichgewichten erforderlichen Reformen und Investitionen in ihre mittelfristigen nationalen Pläne für strukturelle finanzpolitische Maßnahmen aufzunehmen.

Die Präventivfunktion des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht würde in einem durch neue und sich wandelnde Risiken gekennzeichneten makroökonomischen Umfeld gestärkt.

Ein fokussierterer und schlankerer Rahmen für die Überwachung nach Abschluss von Anpassungsprogrammen

Bei der Überwachung nach Abschluss von Anpassungsprogrammen wird bewertet, inwieweit Empfängermitgliedstaaten von Finanzhilfeprogrammen in der Lage sind, die Hilfen zurückzuzahlen. Mit dem neuen Rahmen schlägt die Kommission unter Beibehaltung des bestehenden Rechtstextes vor, diesen anders anzuwenden, indem klarere Ziele festgelegt werden, wobei die Intensität des Rahmens von diesen Zielen abhängen soll.

Nächste Schritte

In dieser für die EU-Wirtschaft entscheidenden Zeit ist eine rasche Einigung über die Reform der EU-Haushaltsregeln und anderer Aspekte des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens eine dringende Priorität. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten noch vor den Haushaltsverfahren der Mitgliedstaaten für das Jahr 2024 zu einer Einigung über die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung gelangen.

Ausgehend von der heutigen Mitteilung und den anschließenden Diskussionen wird die Kommission die Vorlage von Gesetzgebungsvorschlägen erwägen. Im ersten Quartal 2023 wird sie wieder Leitlinien für die Haushaltspolitik im anstehenden Zeitraum vorlegen. Diese Leitlinien werden die haushaltspolitische Koordinierung und die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten für 2024 und spätere Jahre erleichtern.

Hintergrund

Beim Vorschlag der Kommission für einen reformierten Rahmen wurden die Lehren beherzigt, die aus den politischen Antworten auf die jüngsten wirtschaftlichen Schocks und insbesondere auch aus den Wechselwirkungen zwischen den Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gezogen wurden. Geprägt wurden die Reformvorschläge auch dadurch, dass die Schuldenstände nun höher und unterschiedlicher sind und Investitionen in gemeinsame EU-Prioritäten erleichtert werden müssen, insbesondere um den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit in den kommenden Jahren zu gewährleisten.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. November 2022
Autor
Vertretung in Belgien