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Vertretung in Belgien
Presseartikel15. Dezember 2020Lesedauer: 3 Min

Kommission schlägt neue Regeln für digitale Plattformen vor

Growth and jobs - Working together for Europe's future
Beide Vorschläge sorgen dafür, dass wir – als Nutzer – Zugang zu einer breiten Palette von sicheren Produkten und Diensten im Internet haben.

Die Kommission hat eine ehrgeizige Reform des digitalen Raums vorgeschlagen, ein umfassendes Paket mit neuen Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen, die in der Europäischen Union tätig sind: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte.

Beide Vorschläge sorgen dafür, dass wir – als Nutzer – Zugang zu einer breiten Palette von sicheren Produkten und Diensten im Internet haben. Und die Unternehmen sollen in Europa frei ihrer Geschäftstätigkeit im Online-Raum nachgehen und in einen fairen Wettbewerb treten können, so wie sie es auch außerhalb des Internets tun. Das ist ein und dieselbe Welt. Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf die Richtigkeit der Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal. Die neuen Bestimmungen werden daher die Verbraucher und ihre Grundrechte im Internet besser schützen und zu faireren und offeneren digitalen Märkten für alle führen. Ein modernes Regelwerk für den gesamten Binnenmarkt wird Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und dafür sorgen, dass den Nutzern neue, bessere und zuverlässige Online-Dienste zur Verfügung stehen.

Gesetz über digitale Dienste

Konkret führt das Gesetz über digitale Dienste eine ganze Reihe neuer, EU-weit harmonisierter Verpflichtungen für digitale Dienste ein, die sorgfältig nach der Größe und den Auswirkungen dieser Dienste abgestuft sind:

  • Vorschriften für die Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte aus dem Internet;
  • Schutzvorkehrungen für Nutzer, deren Inhalte von Plattformen irrtümlicherweise gelöscht werden;
  • neue Pflichten für sehr große Plattformen, die risikobasierte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern;
  • weitreichende Transparenzmaßnahmen, auch in Bezug auf Online-Werbung und die Algorithmen, mit denen den Nutzern Inhalte empfohlen werden;
  • neue Befugnisse zur Untersuchung der Funktionsweise der Plattformen, dazu werden Forscher Zugang zu wichtigen Plattformdaten erhalten;
  • neue Vorschriften für die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren oder Dienstleistungen leichter aufspüren zu können;

Plattformen, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung (45 Mio. Nutzer) erreichen, gelten als systemrelevant. Diese Plattformen unterliegen nicht nur besonderen Verpflichtungen in Bezug auf das Management ihrer eigenen Risiken, sondern auch einer neuen Aufsichtsstruktur.

Gesetz über digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt fungieren. Mitunter kontrollieren solche Unternehmen sogar ganze Plattformökosysteme.

Konkret wird das Gesetz über digitale Märkte

  • nur für die großen Anbieter der zentralen Plattformdienste gelten, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind, z. B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste, soweit sie den objektiven gesetzlichen Kriterien für eine Einstufung als Torwächter entsprechen;
  • eine Reihe eindeutig unlauterer Praktiken verbieten, z. B. dürfen die Nutzer nicht daran gehindert werden, eine vorinstallierte Software oder App zu deinstallieren;
  • Torwächter zur proaktiven Ergreifung bestimmter Maßnahmen verpflichten, z. B. gezielter Vorkehrungen, damit Software Dritter ordnungsgemäß funktioniert und mit ihren eigenen Diensten zusammenwirken kann;
  • Sanktionen für Verstöße vorsehen, darunter mögliche Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes eines Torwächters, um die Wirksamkeit der neuen Vorschriften zu gewährleisten;
  • der Kommission die Möglichkeit geben, gezielte Marktuntersuchungen durchzuführen, um zu beurteilen, ob neue Torwächterpraktiken und ‑dienste aufgenommen werden müssen, damit die neuen Torwächter-Bestimmungen mit der raschen Entwicklung der digitalen Märkte Schritt halten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Falls der endgültige Text verabschiedet wird, gilt er unmittelbar in der gesamten Europäischen Union.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Dezember 2020