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Vertretung in Belgien
Presseartikel6. September 2022Vertretung in BelgienLesedauer: 2 Min

Kommission schlägt vollständige Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland vor

Die EU zeigt in ihrer Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegenüber der Ukraine unerschütterliche Geschlossenheit. Solange diese Aggression anhält, werden russische Bürger keine Reiseerleichterungen nach Europa erhalten.

Statement by Ylva Johansson, European Commissioner, on the proposals for the suspension of Visa Facilitation Agreement with Russia and for the non-recognition of Russian passports issued in occupied areas of Ukraine

Mit dem Vorschlag zur Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens werden alle Erleichterungen für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum beantragen, ausgesetzt. Stattdessen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Visakodexes.

In der Praxis bedeutet dies für russische Antragstellerinnen und Antragsteller künftig Folgendes:

  • eine höhere Visumgebühr: Die Visumgebühr wird für alle Antragsteller von 35 EUR auf 80 EUR angehoben.
  • längere Bearbeitungszeiten: Die Standardfrist für Konsulate für die Entscheidung über Visumanträge wird von 10 auf 15 Tage verlängert. Diese Frist kann in Einzelfällen auf höchstens 45 Tage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung des Antrags erforderlich ist.
  • restriktivere Vorschriften für Mehrfachvisa: Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben keinen einfachen Zugang mehr zu Visa, die für die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum gültig sind.
  • eine längere Liste von Belegen: Für Antragstellerinnen und Antragsteller gilt für die Beantragung eines Visums künftig die vollständige Liste der erforderlichen Nachweise. Sie werden nicht mehr in den Genuss der vereinfachten Liste des Visaerleichterungsabkommens kommen.

Die Invasion der Ukraine durch Russland ist mit vertrauensvollen Beziehungen unvereinbar und widerspricht dem Geist der Partnerschaft, auf dem die Visaerleichterungsabkommen beruhen. Sie rechtfertigt Maßnahmen zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Seit Beginn der Aggression Russlands gegen die Ukraine hat sich die Lage stetig verschlechtert. Die humanitären Folgen für die Zivilbevölkerung sowie die groß angelegte Zerstörung wichtiger Infrastrukturen sind gravierend.

Die Kommission unterbreitet heute auch einen Vorschlag für einen gemeinsamen Ansatz der EU für die Nichtanerkennung russischer Reisepässe, die in besetzten ausländischen Regionen ausgestellt wurden, da Russland derzeit die Praxis der Ausstellung gewöhnlicher russischer Reisepässe auf Gebiete der Ukraine, die nicht von der Regierung kontrolliert werden, insbesondere die Regionen Cherson und Saporischschja, ausdehnt. Die Mitgliedstaaten sollten russische Reisepässe, die in besetzten Gebieten der Ukraine ausgestellt wurden, nicht als gültige Dokumente für die Ausstellung von Visa und das Überschreiten der EU-Außengrenzen anerkennen. Mit diesem Legislativvorschlag wird ein in allen Mitgliedstaaten geltender verbindlicher Ansatz gewährleistet, der die freiwilligen Maßnahmen ersetzt, die die Mitgliedstaaten seit der rechtswidrigen Annexion der Krim ergriffen haben. Dies ist ein weiterer Schritt im Rahmen der gemeinsamen Reaktion der EU auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Praxis Russlands, Reisepässe in besetzten ausländischen Regionen auszuhändigen.

Nächste Schritte

Als nächstes muss der Rat nun den Vorschlag zur Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens prüfen und annehmen. Nach der Annahme des Vorschlags tritt die Aussetzung am zweiten Tag nach der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der Beschluss über die Aussetzung wird Russland spätestens 48 Stunden vor seinem Inkrafttreten mitgeteilt.

Es ist Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, über den Vorschlag zur Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in besetzten ausländischen Regionen ausgestellt wurden, zu entscheiden. Die Maßnahmen treten am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Kommission wird demnächst zusätzliche Leitlinien vorlegen, um die Konsulate der Mitgliedstaaten bei allgemeinen Visumfragen mit Russland, darunter auch bei der Umsetzung der Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens, zu unterstützen.

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Datum der Veröffentlichung
6. September 2022
Autor
Vertretung in Belgien