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Vertretung in Belgien
Presseartikel16. September 2022Vertretung in BelgienLesedauer: 3 Min

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Kommission schlägt Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU vor

Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, die u. a. die redaktionelle Unabhängigkeit, das Medieneigentum und die Transparenz des Medieneigentums betreffen.

World Press Freedom Day

Die Europäische Kommission verfolgt die Entwicklungen im Mediensektor sehr genau. Sie stellt fest und bedauert, dass verschiedene Formen des Drucks auf die Medien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unabhängige Medien sind jedoch einer der Eckpfeiler der Demokratie und ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft. Es ist daher höchste Zeit, zu handeln und klare Grundsätze aufzustellen: Kein Journalist sollte aufgrund seiner Tätigkeit bespitzelt werden, und kein öffentliches Medium sollte zu einem Propagandaorgan werden.

Dank der heute vorgeschlagenen EU-Gesetzgebung wird es für - öffentliche und private - Medien einfacher, innerhalb des EU-Binnenmarktes von einem Land zum anderen zu agieren, ohne unzumutbaren Druck auszuüben und sich an die digitale Transformation des Medienraums anzupassen. 

Die Verordnung sieht verschiedene Maßnahmen vor:

  • Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit – Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die tatsächliche redaktionelle Freiheit der Mediendiensteanbieter zu achten und den Schutz journalistischer Quellen zu verbessern. 
  • Kein Einsatz von Spähsoftware gegen Medien – Das Medienfreiheitsgesetz enthält strenge Schutzvorkehrungen gegen den Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalisten und ihre Familien.
  • Unabhängige öffentlich-rechtliche Medien – Sofern sie bestehen, sollten öffentlich-rechtliche Medien angemessen und stabil finanziert sein, sodass die redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet wird. Die Ernennung der Leiter und Vorstände öffentlich-rechtlicher Medien muss transparent, offen und diskriminierungsfrei erfolgen.
  • Prüfung des Medienpluralismus – Nach dem Medienfreiheitsgesetz sollen die Mitgliedstaaten die Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit bewerten.
  • Transparente staatliche Werbung – Mit dem Medienfreiheitsgesetz werden neue Anforderungen in Bezug auf die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an die Medien festgelegt, damit es dabei transparent zugeht und nicht diskriminiert wird.
  • Schutz von Medieninhalten im Internet – Aufbauend auf dem Gesetz über digitale Dienste enthält das Medienfreiheitsgesetz Schutzvorkehrungen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten, die nach professionellen Standards produziert wurden.
  • Neues Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots – Mit dem Medienfreiheitsgesetz wird ein Recht auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten eingeführt, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger bewährter Verfahren aus der Branche dargelegt wird, die auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.

Eine europäische Kontrollinstanz für Medienfreiheit 

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen unabhängigen Europäischen Gremiums für Mediendienste vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Gremium wird die wirksame und einheitliche Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien fördern, insbesondere indem es die Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen unterstützt. Es wird auch Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen abgeben können, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken.

Das Gremium wird auch nationale Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, koordinieren, damit diese Medien die in der EU geltenden Vorschriften nicht umgehen.

Das Gremium wird außerdem einen strukturierten Dialog zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor organisieren, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.

Nächste Schritte

Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu erörtern. Nach der Verabschiedung gilt das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Praktiken von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.

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Datum der Veröffentlichung
16. September 2022
Autor
Vertretung in Belgien