Eine koordinierte europäische Wirtschaftsreaktion ist von entscheidender Bedeutung, um die Wirtschaftstätigkeit wieder anzukurbeln, den Schaden für das wirtschaftliche und soziale Gefüge zu mindern und Divergenzen und Ungleichgewichte zu verringern.
Die Kommission hat heute länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen, die allen EU-Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie wirtschaftspolitische Leitlinien an die Hand geben, wobei der Schwerpunkt auf den dringendsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie und der Wiederankurbelung des nachhaltigen Wachstums liegt.
Die Empfehlungen sind auf zwei Ziele ausgerichtet: kurzfristig Abmilderung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie; kurz- bis mittelfristig die Erreichung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums, das den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel erleichtert.
Ein neu ausgerichtetes Paket zum Europäischen Semester
In der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum wird die Wachstumsstrategie der Kommission dargelegt, die auf der Förderung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit beruht und zum Ziel hat, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen und des Planeten aufzubauen. Angesichts des Ausbruchs der Coronavirus-Krise ist dies weiterhin von größter Bedeutung. Die Empfehlungen umfassen die vier Dimensionen wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit – Stabilität, Fairness, ökologische Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit – und legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Gesundheit. Sie spiegeln auch die Zusage der Kommission wider, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester zu integrieren, da sie einen umfassenden Rahmen für die öffentliche Gesundheit sowie für soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange bieten.
Die Empfehlungen betreffen Bereiche wie Investitionen in die öffentliche Gesundheit und die Resilienz des Gesundheitssektors, Erhaltung der Beschäftigung durch Einkommensunterstützung für die betroffenen Arbeitnehmer, Investitionen in Menschen und Kompetenzen, Unterstützung des Unternehmenssektors (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und Geldwäsche. Wirtschaftliche Erholung und Investitionen müssen Hand in Hand gehen und angesichts des digitalen und ökologischen Wandels zu einer Neugestaltung der Wirtschaft der EU führen.
Die diesjährigen haushaltspolitischen länderspezifischen Empfehlungen sind qualitativ und weichen von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen ab. Sie spiegeln die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel wider und empfehlen den Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen und die Wirtschaft und die anschließende Konjunkturerholung zu unterstützen. Sofern die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, sollte die Finanzpolitik darauf abzielen, eine vorsichtige mittelfristige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten – unter gleichzeitiger Förderung der Investitionen.
Überwachung der haushaltspolitischen Entwicklungen
Die Kommission hat auch Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens angenommen, das bereits der korrektiven Komponente des Pakts unterliegt.
Die Kommission erstellt diese Berichte für die Mitgliedstaaten, die – aus Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie – davon ausgehen, oder bei denen von der Kommission prognostiziert wird, dass sie die Defizitgrenze von 3 % im Jahr 2020 überschreiten werden. In den Berichten für Frankreich, Belgien, Zypern, Griechenland, Italien und Spanien wird auch bewertet, ob diese Mitgliedstaaten das Schuldenstandskriterium im Jahr 2019 auf der Grundlage bestätigter, von Eurostat validierter Daten erfüllt haben.
Dabei werden die negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die nationalen öffentlichen Finanzen berücksichtigt. Angesichts der außergewöhnlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit den enormen makroökonomischen und haushaltspolitischen Auswirkungen der Pandemie ist die Kommission der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, ob die Mitgliedstaaten dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unterworfen werden sollen.
Nächste Schritte
Eine koordinierte europäische Wirtschaftsreaktion ist von entscheidender Bedeutung, um die Wirtschaftstätigkeit wieder anzukurbeln, den Schaden für das wirtschaftliche und soziale Gefüge zu mindern und Divergenzen und Ungleichgewichte zu verringern. Das Europäische Semester der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung stellt daher ein wesentliches Element der Konjunkturstrategie dar.
Somit ersucht die Kommission den Rat, die länderspezifischen Empfehlungen zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie vollständig und fristgerecht umzusetzen.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung
- Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2020: Fragen und Antworten
- Factsheet: Europäisches Semester – Frühjahrspaket
- Mitteilung über die länderspezifischen Empfehlungen
- Länderspezifische Empfehlungen
- Berichte nach Artikel 126 Absatz 3
- Sechster Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands
- Überwachungsbericht für Spanien nach Abschluss des Anpassungsprogramms
- Überwachungsbericht für Zypern nach Abschluss des Anpassungsprogramms
- Europäisches Semester 2020: Länderberichte
- Frühjahrsprognose 2020
- Stabilitäts- und Wachstumspakt
- Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten
- Europäisches Semester
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Mai 2020